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BEM-Gespräche - mit Mitarbeitern über Gesundheit reden

Beschäftigte, die wegen einer oder mehrer Erkrankungen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederung – dazu sind gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX alle Arbeitgeber verpflichtet, unabhängig von der Zahl Ihrer Mitarbeiter. Jeder Betrieb steht damit vor der Aufgabe, interne Verfahren und Strukturen zu schaffen, mit denen gezielt diejenigen Beschäftigten angesprochen werden, auf die sich das Eingliederungsmanagement bezieht.

Ziele / Nutzen:

Ziel ist es, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Unternehmer mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und Strategien für die konkrete Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im eigenen Unternehmen zu erarbeiten.

Inhalt

eigene Einstellung & Erwartungshaltung

gesetzliche Rahmenbedingungen

Erfolgsfaktoren in der Umsetzung

Kommunikationstechniken

praktische Beispiele

Gesprächsleitfäden

Selber machen oder outsourcen? Chancen und Risiken



Zielgruppe

Firmenchefinnen und -chefs, die sich Ihrer Vorbildfunktion und ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind; Führungskräfte aller Ebenen

Termin / Ort / Dauer

21. April 2012, Augsburg, 9:30 bis 17:00 Uhr

Ihre Investition:

€ 159,00 incl.gesetzl. Ust.

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