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BEM-Gespräche - mit Mitarbeitern über Gesundheit reden
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Beschäftigte, die wegen einer oder mehrer Erkrankungen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederung – dazu sind gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX alle Arbeitgeber verpflichtet, unabhängig von der Zahl Ihrer Mitarbeiter. Jeder Betrieb steht damit vor der Aufgabe, interne Verfahren und Strukturen zu schaffen, mit denen gezielt diejenigen Beschäftigten angesprochen werden, auf die sich das Eingliederungsmanagement bezieht.
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Ziele / Nutzen: |
Ziel ist es, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Unternehmer mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und Strategien für die konkrete Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im eigenen Unternehmen zu erarbeiten.
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Inhalt |
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eigene Einstellung & Erwartungshaltung |
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gesetzliche Rahmenbedingungen |
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Erfolgsfaktoren in der Umsetzung |
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Kommunikationstechniken |
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praktische Beispiele |
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Gesprächsleitfäden |
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Selber machen oder outsourcen? Chancen und Risiken |
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Zielgruppe |
Firmenchefinnen und -chefs, die sich Ihrer Vorbildfunktion und ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind; Führungskräfte aller Ebenen
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Termin / Ort / Dauer |
21. April 2012, Augsburg, 9:30 bis 17:00 Uhr
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Ihre Investition: |
€ 159,00 incl.gesetzl. Ust.
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